Zum Hauptinhalt springen
alleshub.de

Kindesunterhalt durchsetzen: Auskunft, Titel, Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss

Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, führt der Weg über drei Stationen: Auskunft und Aufforderung, ein vollstreckbarer Titel und, wenn nötig, die Pfändung. Das Jugendamt hilft dabei kostenlos, und für die Zwischenzeit gibt es den Unterhaltsvorschuss.

Zuletzt geprüft am

Auf einen Blick

  • Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde (§ 1613 BGB). Die Aufforderung sollte deshalb früh und schriftlich kommen.
  • Das Jugendamt übernimmt als Beistand auf Antrag kostenlos die Durchsetzung (§ 1712 BGB) und beurkundet Unterhalt kostenlos als vollstreckbaren Titel.
  • Unterhaltsvorschuss 2026: 227 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro von 6 bis 11 und 394 Euro von 12 bis 17 Jahren.
  • Bei einer Pfändung wegen Unterhalts gilt die Pfändungstabelle nicht, dem Pflichtigen bleibt weniger (§ 850d ZPO).
  • Vorsätzlich nicht gezahlter Unterhalt bleibt auch nach einer Privatinsolvenz bestehen (§ 302 InsO).

Stand: Oktober 2026. Quelle: BGB §§ 1601 bis 1613 und 1712 bis 1717; Unterhaltsvorschussgesetz (UVG); FamFG §§ 249 bis 260; ZPO § 850d; Düsseldorfer Tabelle 2026.

Schritt 1: Auskunft verlangen und zur Zahlung auffordern

Wie viel Unterhalt geschuldet ist, hängt vom Einkommen des Elternteils ab, bei dem das Kind nicht lebt. Das Kind hat deshalb einen Anspruch auf Auskunft über Einkommen und Vermögen, belegt durch die Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate und den letzten Steuerbescheid, bei Selbstständigen in der Regel die Gewinnermittlungen der letzten drei Jahre (§ 1605 BGB). Für ein minderjähriges Kind macht ihn der Elternteil geltend, bei dem es lebt. Erneut verlangt werden kann die Auskunft nach zwei Jahren, früher nur, wenn das Einkommen deutlich gestiegen ist.

Die Aufforderung entscheidet auch darüber, ab wann Unterhalt rückwirkend verlangt werden kann: ab dem Ersten des Monats, in dem sie zugegangen ist (§ 1613 Abs. 1 BGB). Wer monatelang wartet, verliert diese Monate. Sie sollte deshalb schriftlich und nachweisbar erfolgen, etwa per Einwurf-Einschreiben.

Den Betrag nach der Düsseldorfer Tabelle 2026, mit Selbstbehalt und Mangelfall, ermittelt der Kindesunterhalt-Rechner.

Schritt 2: Ein Titel, aus dem vollstreckt werden kann

Pfänden lässt sich Unterhalt erst mit einem Titel. Drei Wege führen dorthin:

  • Jugendamtsurkunde: Der Pflichtige lässt seine Unterhaltspflicht beim Jugendamt beurkunden. Das ist kostenlos (§ 59 SGB VIII), und die Urkunde ist sofort vollstreckbar. Am besten wird der Unterhalt dynamisch festgelegt, als Prozentsatz des Mindestunterhalts. Er steigt dann mit jeder neuen Düsseldorfer Tabelle und beim Wechsel in die nächste Altersstufe von selbst (§ 1612a BGB).
  • Vereinfachtes Verfahren: Für minderjährige Kinder kann Unterhalt bis zum 1,2-Fachen des Mindestunterhalts mit einem amtlichen Formular beim Familiengericht festgesetzt werden, ohne mündliche Verhandlung und ohne Anwalt (§§ 249 ff. FamFG).
  • Unterhaltsantrag beim Familiengericht: für höhere Beträge oder wenn Einwände des Pflichtigen zu klären sind. Hier ist ein Anwalt vorgeschrieben, außer das Jugendamt tritt als Beistand auf (§ 114 FamFG). Wer wenig Geld hat, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.

2026 beträgt der Mindestunterhalt 486 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 558 Euro von 6 bis 11 und 653 Euro von 12 bis 17 Jahren. Abzüglich des halben Kindergelds von 129,50 Euro ergeben sich Zahlbeträge von 356,50, 428,50 und 523,50 Euro im Monat.

Das Jugendamt als Beistand

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen (§§ 1712, 1713 BGB). Das Jugendamt verlangt dann die Auskunft, berechnet den Unterhalt, verhandelt mit dem Pflichtigen, führt das gerichtliche Verfahren und vollstreckt. Die Beistandschaft kostet nichts und lässt die elterliche Sorge unberührt. Sie endet, sobald der Elternteil das schriftlich verlangt, spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes.

Unterhaltsvorschuss, wenn das Geld ausbleibt

Zahlt der andere Elternteil nicht, unregelmäßig oder weniger als den Mindestunterhalt, springt das Land mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Den Antrag stellt man beim Jugendamt. Die Beträge seit Januar 2026:

  • Kinder bis 5 Jahre: 227 Euro im Monat
  • Kinder von 6 bis 11 Jahren: 299 Euro im Monat
  • Kinder von 12 bis 17 Jahren: 394 Euro im Monat

Das ist der Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergelds von 259 Euro. Zahlt der andere Elternteil einen Teil, wird dieser angerechnet. Voraussetzung ist, dass das Kind bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt ist; heiratet dieser Elternteil, endet der Anspruch. Für Kinder ab 12 Jahren gibt es den Vorschuss nur, wenn das Kind keine Leistungen nach dem SGB II bezieht oder der Elternteil trotz solcher Leistungen mindestens 600 Euro brutto im Monat verdient (§ 1 Abs. 1a UVG).

Rückwirkend wird der Vorschuss höchstens für den Monat vor dem Antrag gezahlt, und nur, wenn sich der Elternteil schon in diesem Monat um den Unterhalt bemüht hat (§ 4 UVG). In Höhe des Vorschusses geht der Unterhaltsanspruch des Kindes auf das Land über, das sich das Geld vom Pflichtigen zurückholt (§ 7 UVG).

Vollstrecken: Pfändung wegen Unterhalts

Mit einem Titel kann Unterhalt gepfändet werden wie jede andere Forderung, aber mit Vorrang: Die Grenzen der Pfändungstabelle gelten hier nicht. Das Vollstreckungsgericht legt fest, wie viel dem Pflichtigen für den eigenen notwendigen Unterhalt und für vorrangig Berechtigte bleibt; alles darüber kann gepfändet werden (§ 850d ZPO). Dieser Betrag liegt in der Regel deutlich unter dem Freibetrag der Tabelle.

Was bei einer gewöhnlichen Pfändung vom Einkommen bleibt, zeigt zum Vergleich der Pfändungsrechner.

Rückstände verjähren nach drei Jahren zum Jahresende. Zwischen Kind und Eltern ist die Verjährung aber bis zum 21. Geburtstag des Kindes gehemmt (§ 207 BGB). Werden Rückstände über längere Zeit nicht eingefordert und durfte der Pflichtige deshalb annehmen, dass nichts mehr kommt, können sie trotzdem verwirken; die Rechtsprechung lässt dafür schon gut ein Jahr genügen. Wer Unterhalt nicht zahlt, obwohl er es könnte, und dadurch den Lebensbedarf des Kindes gefährdet, macht sich strafbar (§ 170 StGB).

Geht der Pflichtige in die Privatinsolvenz, bleibt rückständiger Unterhalt bestehen, wenn er vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt wurde und das Kind ihn mit diesem Rechtsgrund zur Insolvenztabelle anmeldet (§ 302 Nr. 1 InsO).

Wie eine Insolvenz abläuft und welche Schulden sie nicht erfasst, beschreibt der Ratgeber Privatinsolvenz.

Wenn das Kind volljährig wird

Ab dem 18. Geburtstag macht das Kind den Unterhalt selbst geltend, und beide Eltern haften anteilig nach ihrem Einkommen (§ 1606 Abs. 3 BGB). Vom Bedarf wird das volle Kindergeld abgezogen. Ein dynamischer Titel aus der Minderjährigkeit gilt weiter; will der Pflichtige weniger zahlen, muss er selbst eine Änderung beim Gericht beantragen (§ 244 FamFG). Unterhaltsvorschuss gibt es ab 18 nicht mehr.

Passende Rechner

Weitere Ratgeber

Häufige Fragen

Ab wann muss Kindesunterhalt rückwirkend gezahlt werden?

Ab dem Ersten des Monats, in dem der Pflichtige zur Auskunft über sein Einkommen oder zur Zahlung aufgefordert wurde (§ 1613 Abs. 1 BGB). Für die Zeit davor kann Unterhalt in der Regel nicht nachgefordert werden.

Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt?

Die Beistandschaft ist kostenlos, ebenso die Beurkundung des Unterhalts beim Jugendamt. Beantragen kann sie der Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?

227 Euro im Monat für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Das ist der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des vollen Kindergelds von 259 Euro.

Kann wegen Kindesunterhalt mehr gepfändet werden als bei anderen Schulden?

Ja. Für Unterhalt gilt die Pfändungstabelle nicht. Das Vollstreckungsgericht lässt dem Pflichtigen nur den notwendigen eigenen Unterhalt und den Betrag für vorrangig Berechtigte, der Rest kann gepfändet werden (§ 850d ZPO).

Verjährt Kindesunterhalt?

Rückstände verjähren nach drei Jahren, die Verjährung ist aber bis zum 21. Geburtstag des Kindes gehemmt (§ 207 BGB). Werden Rückstände über längere Zeit nicht eingefordert, können sie schon vorher verwirken.