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Kindesunterhalt-Rechner 2026

Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026, mit Kindergeld, Selbstbehalt und Mangelfall.

Kindesunterhalt 2026 nach der Düsseldorfer Tabelle berechnen: Bedarf je Altersstufe, Kindergeld von 259 Euro, Zahlbetrag, Selbstbehalt und Mangelfall.

Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle

Auf einen Blick

  • Der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 beträgt 486 Euro (0 bis 5 Jahre), 558 Euro (6 bis 11 Jahre) und 653 Euro (12 bis 17 Jahre).
  • Nach Abzug des halben Kindergelds von 129,50 Euro sind 2026 mindestens 356,50 Euro, 428,50 Euro und 523,50 Euro im Monat zu zahlen.
  • Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 Euro je Kind; bei volljährigen Kindern wird es voll angerechnet.
  • Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern liegt 2026 bei 1.450 Euro für Erwerbstätige und 1.200 Euro für Nichterwerbstätige.
  • Der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts beträgt 2026 bis zu 227, 299 oder 394 Euro im Monat, je nach Altersstufe.

Stand: 1. Januar 2026. Quelle: Düsseldorfer Tabelle, Oberlandesgericht Düsseldorf, Stand 1. Januar 2026.

Wie die Tabelle aufgebaut ist

Die Düsseldorfer Tabelle gibt das Oberlandesgericht Düsseldorf heraus, abgestimmt mit allen anderen Oberlandesgerichten. Sie ist kein Gesetz, wird aber bundesweit angewendet. Die Zeilen sind 15 Einkommensgruppen, die Spalten vier Altersstufen: 0 bis 5, 6 bis 11, 12 bis 17 Jahre und ab 18. Die erste Gruppe bis 2.100 Euro Nettoeinkommen entspricht dem gesetzlichen Mindestunterhalt, die höheren Gruppen steigen in Prozentstufen bis 200 Prozent bei 11.200 Euro.

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestunterhalt 486 Euro bis 5 Jahre, 558 Euro von 6 bis 11 und 653 Euro von 12 bis 17 Jahren. Für volljährige Kinder sieht die Tabelle in der ersten Gruppe 698 Euro vor. Diese Beträge sind der Bedarf des Kindes. Gezahlt wird der Bedarf abzüglich Kindergeld.

3.000 Euro netto, zwei Kinder mit 4 und 9 Jahren

Gruppe 4 der Tabelle (115 Prozent). Bedarf des jüngeren Kindes 559 Euro, abzüglich halbes Kindergeld von 129,50 Euro: 429,50 Euro. Bedarf des älteren Kindes 642 Euro, abzüglich 129,50 Euro: 512,50 Euro. Zusammen 942 Euro im Monat, dem Zahlenden bleiben 2.058 Euro.

Welches Einkommen zählt

Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt. Ausgangspunkt ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monate, Weihnachts- und Urlaubsgeld werden auf das Jahr verteilt, eine Steuererstattung wird dem Jahr zugerechnet, in dem sie fließt. Davon gehen ab:

  • berufsbedingte Aufwendungen, viele Oberlandesgerichte setzen pauschal 5 Prozent des Nettos an, mindestens 50 und höchstens 150 Euro, höhere Kosten etwa für weite Fahrten sind nachzuweisen
  • Beiträge zu einer zusätzlichen Altersvorsorge in angemessener Höhe
  • Schulden, die schon während des Zusammenlebens entstanden sind oder unvermeidbar waren, nach einer Abwägung mit den Interessen des Kindes

Gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit (§ 1603 Abs. 2 BGB). Wer eine zumutbare Arbeit nicht annimmt oder seine Stunden ohne Grund kürzt, dem kann das Gericht ein erzielbares Einkommen anrechnen.

Kindergeld und Selbstbehalt

Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 Euro je Kind. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte auf den Unterhalt angerechnet, weil der betreuende Elternteil seinen Teil durch Pflege und Erziehung leistet. Bei volljährigen Kindern wird das ganze Kindergeld abgezogen (§ 1612b BGB).

Dem Unterhaltspflichtigen muss gegenüber minderjährigen Kindern ein notwendiger Selbstbehalt von 1.450 Euro im Monat bleiben, wenn er arbeitet, sonst 1.200 Euro. Darin sind 520 Euro Warmmiete enthalten. Wer nachweislich höhere, angemessene Wohnkosten hat, kann einen höheren Selbstbehalt geltend machen. Gegenüber volljährigen Kindern, die nicht mehr zur Schule gehen, liegt der Selbstbehalt bei 1.750 Euro.

Jede Gruppe hat außerdem einen Bedarfskontrollbetrag. Bleibt dem Zahlenden nach dem Unterhalt weniger als dieser Betrag, setzen Gerichte häufig die nächstniedrigere Gruppe an, deren Kontrollbetrag eingehalten wird.

Bedarfskontrollbetrag unterschritten

4.200 Euro netto, drei Kinder mit 16, 13 und 8 Jahren. In Gruppe 7 wären 2.148,50 Euro zu zahlen, es blieben 2.051,50 Euro, weniger als der Kontrollbetrag von 2.250 Euro. In Gruppe 6 sind es 1.998,50 Euro, es bleiben 2.201,50 Euro und damit mehr als deren Kontrollbetrag von 2.150 Euro. Angesetzt wird dann meist Gruppe 6.

Wenn das Geld nicht reicht

Reicht das Einkommen über dem Selbstbehalt nicht für die Tabellenbeträge, wird zuerst bis in die erste Gruppe herabgestuft. Genügt auch das nicht, liegt ein Mangelfall vor. Der verfügbare Betrag wird dann im Verhältnis der Mindest-Zahlbeträge auf alle Kinder verteilt. Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder stehen dabei im ersten Rang, vor dem Ehegatten.

Das Beispiel aus der Düsseldorfer Tabelle

1.750 Euro bereinigtes Netto, drei Kinder mit 18 (Schüler, bei der Mutter), 7 und 5 Jahren. Nach dem Selbstbehalt von 1.450 Euro bleiben 300 Euro. Die Mindest-Zahlbeträge sind 439 Euro, 428,50 Euro und 356,50 Euro, zusammen 1.224 Euro. Verteilt ergeben sich 107,60 Euro, 105,02 Euro und 87,38 Euro.

Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuss ein. 2026 sind das bis zu 227 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro von 6 bis 11 und 394 Euro von 12 bis 17 Jahren, jeweils abzüglich gezahlten Unterhalts. Für Kinder ab 12 gelten zusätzliche Voraussetzungen, etwa dass das Kind kein Bürgergeld bezieht oder der betreuende Elternteil mindestens 600 Euro brutto verdient.

Volljährige Kinder

Ab dem 18. Geburtstag sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Sie haften anteilig nach ihrem Einkommen über dem Selbstbehalt, auch der Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Das volle Kindergeld und eigene Einkünfte des Kindes, etwa eine Ausbildungsvergütung oder BAföG, werden auf den Bedarf angerechnet.

Ein Kind, das auswärts studiert oder einen eigenen Haushalt hat, hat in der Regel einen Bedarf von 990 Euro im Monat. Darin sind bis 440 Euro Warmmiete enthalten, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Studiengebühren kommen hinzu.

Das Jugendamt berechnet den Unterhalt auf Wunsch kostenlos und beurkundet ihn. Eine Urkunde über einen Prozentsatz des Mindestunterhalts passt sich jedes Jahr automatisch an die neue Tabelle an. Bei Wechselmodell, Ehegattenunterhalt oder Selbstständigkeit gelten eigene Regeln. Dann ist eine Beratung beim Jugendamt oder einer Fachanwältin für Familienrecht sinnvoll.

Ratgeber zum Thema

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kindesunterhalt 2026 mindestens?

Der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 beträgt 486 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 558 Euro von 6 bis 11 und 653 Euro von 12 bis 17 Jahren. Davon wird das halbe Kindergeld von 129,50 Euro abgezogen. Zu zahlen sind also mindestens 356,50 Euro, 428,50 Euro und 523,50 Euro im Monat.

Wie viel muss ich mir selbst lassen?

Gegenüber minderjährigen Kindern bleibt ein notwendiger Selbstbehalt von 1.450 Euro im Monat, wer nicht erwerbstätig ist, behält 1.200 Euro. Darin sind 520 Euro Warmmiete enthalten. Sind die Wohnkosten höher und angemessen, kann der Selbstbehalt steigen.

Welches Einkommen zählt für die Düsseldorfer Tabelle?

Das bereinigte Nettoeinkommen. Vom Netto werden unter anderem berufsbedingte Aufwendungen, Beiträge zur Altersvorsorge in angemessener Höhe und berücksichtigungsfähige Schulden abgezogen. Wie genau bereinigt wird, regeln die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts.

Wird das Kindergeld vom Unterhalt abgezogen?

Ja. Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld vom Tabellenbetrag abgezogen, 2026 also 129,50 Euro. Bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld von 259 Euro, weil der andere Elternteil dann keinen Betreuungsunterhalt mehr leistet.

Was passiert, wenn das Geld nicht für alle Kinder reicht?

Dann wird zuerst bis in die unterste Einkommensgruppe herabgestuft. Reicht es auch dafür nicht, liegt ein Mangelfall vor: Das Einkommen über dem Selbstbehalt wird im Verhältnis der Mindest-Zahlbeträge auf die Kinder verteilt. Fehlt Unterhalt, kann für Kinder bis 18 Jahre Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden.