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Düsseldorfer Tabelle 2026: Unterhaltsbedarf, Zahlbeträge und Selbstbehalt

Die Düsseldorfer Tabelle legt fest, wie viel Unterhalt ein Kind braucht. Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, und das Alter des Kindes. Die Tabelle 2026 gilt seit dem 1. Januar 2026 und wird von allen Oberlandesgerichten angewendet.

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Auf einen Blick

  • Mindestunterhalt 2026: 486 Euro von 0 bis 5 Jahren, 558 Euro von 6 bis 11, 653 Euro von 12 bis 17 und 698 Euro ab 18.
  • Kindergeld 2026: 259 Euro. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte abgezogen, bei volljährigen der volle Betrag.
  • Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern: 1.450 Euro für Erwerbstätige, 1.200 Euro für Nichterwerbstätige.
  • Die Tabelle hat 15 Einkommensgruppen bis 11.200 Euro netto. Darüber wird der Bedarf im Einzelfall bestimmt.
  • Sie geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Bei mehr oder weniger Berechtigten kann eine niedrigere oder höhere Gruppe angemessen sein.

Stand: Januar 2026. Quelle: Düsseldorfer Tabelle, Stand 1. Januar 2026, Oberlandesgericht Düsseldorf; §§ 1603, 1612a, 1612b BGB.

So liest man die Tabelle

Die Zeile ergibt sich aus dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, die Spalte aus dem Alter des Kindes. Der Wert im Schnittpunkt ist der Bedarf des Kindes. Davon wird das Kindergeld abgezogen, bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen ganz (§ 1612b BGB). Was übrig bleibt, ist der Zahlbetrag, den der Pflichtige überweist.

Der Prozentsatz zeigt, wie hoch der Betrag einer Gruppe im Verhältnis zum Mindestunterhalt der ersten Gruppe ist. Der Bedarfskontrollbetrag soll das Einkommen ausgewogen zwischen dem Pflichtigen und den Kindern verteilen: Bleibt dem Pflichtigen nach Abzug des Unterhalts weniger, kann der Betrag der nächst niedrigeren Gruppe angesetzt werden, deren Kontrollbetrag eingehalten wird.

Die Beträge sind auf zwei Unterhaltsberechtigte bezogen. Zahlt der Pflichtige mehr Personen Unterhalt, kann er in eine niedrigere Gruppe eingestuft werden, bei weniger Personen in eine höhere.

Bedarf nach Einkommen und Alter

Monatlicher Unterhaltsbedarf in Euro, Stand 1. Januar 2026
Nettoeinkommen0–5 Jahre6–11 Jahre12–17 Jahreab 18 JahreProzentBedarfskontrollbetrag
1. bis 2.100486558653698100 %1.200 / 1.450
2. 2.101 bis 2.500511586686733105 %1.750
3. 2.501 bis 2.900535614719768110 %1.850
4. 2.901 bis 3.300559642751803115 %1.950
5. 3.301 bis 3.700584670784838120 %2.050
6. 3.701 bis 4.100623715836894128 %2.150
7. 4.101 bis 4.500661759889950136 %2.250
8. 4.501 bis 4.9007008049411.006144 %2.350
9. 4.901 bis 5.3007398499931.061152 %2.450
10. 5.301 bis 5.7007788931.0451.117160 %2.550
11. 5.701 bis 6.4008179381.0981.173168 %2.850
12. 6.401 bis 7.2008569831.1501.229176 %3.250
13. 7.201 bis 8.2008951.0271.2021.285184 %3.750
14. 8.201 bis 9.7009341.0721.2541.341192 %4.350
15. 9.701 bis 11.2009721.1161.3061.396200 %5.050

Bedarfskontrollbetrag der ersten Gruppe: 1.200 Euro für Nichterwerbstätige, 1.450 Euro für Erwerbstätige. Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf.

Zahlbeträge nach Abzug des Kindergelds

Diese Beträge überweist der Pflichtige tatsächlich. Abgezogen sind 129,50 Euro, das halbe Kindergeld, bei minderjährigen Kindern und 259 Euro, das volle Kindergeld, ab 18 Jahren.

Monatlicher Zahlbetrag in Euro, Stand 1. Januar 2026
Nettoeinkommen0–5 Jahre6–11 Jahre12–17 Jahreab 18 Jahre
1. bis 2.100356,50428,50523,50439,00
2. 2.101 bis 2.500381,50456,50556,50474,00
3. 2.501 bis 2.900405,50484,50589,50509,00
4. 2.901 bis 3.300429,50512,50621,50544,00
5. 3.301 bis 3.700454,50540,50654,50579,00
6. 3.701 bis 4.100493,50585,50706,50635,00
7. 4.101 bis 4.500531,50629,50759,50691,00
8. 4.501 bis 4.900570,50674,50811,50747,00
9. 4.901 bis 5.300609,50719,50863,50802,00
10. 5.301 bis 5.700648,50763,50915,50858,00
11. 5.701 bis 6.400687,50808,50968,50914,00
12. 6.401 bis 7.200726,50853,501.020,50970,00
13. 7.201 bis 8.200765,50897,501.072,501.026,00
14. 8.201 bis 9.700804,50942,501.124,501.082,00
15. 9.701 bis 11.200842,50986,501.176,501.137,00

Ab 18 Jahren zahlen beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen. Der Wert gilt für ein volljähriges Kind, das bei einem Elternteil wohnt.

Den Unterhalt für mehrere Kinder, mit Selbstbehalt, Herabstufung und Mangelfall, berechnet der Kindesunterhalt-Rechner.

Selbstbehalt: was dem Pflichtigen bleiben muss

Selbstbehalt (Eigenbedarf) im Monat in Euro, Stand 1. Januar 2026
GegenüberSelbstbehaltdarin Warmmiete
minderjährigen Kindern und Schülern bis 21 im Elternhaushalt, erwerbstätig1.450bis 520
minderjährigen Kindern und Schülern bis 21 im Elternhaushalt, nicht erwerbstätig1.200bis 520
anderen volljährigen Kindernmindestens 1.750bis 650
getrennt lebendem oder geschiedenem Ehegatten, erwerbstätig1.600bis 580
getrennt lebendem oder geschiedenem Ehegatten, nicht erwerbstätig1.475bis 580

Liegt die angemessene Warmmiete höher, soll der Selbstbehalt entsprechend erhöht werden.

Reicht das Einkommen über dem Selbstbehalt nicht für den Mindestunterhalt aller Kinder, liegt ein Mangelfall vor. Dann wird zuerst bis in die unterste Gruppe herabgestuft und danach der verfügbare Betrag anteilig auf die Kinder verteilt. Die Kinder gehen dabei allen anderen Unterhaltsberechtigten vor (§ 1609 BGB).

Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, haben in der Regel einen Bedarf von 990 Euro im Monat, darin bis 440 Euro Warmmiete. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Studiengebühren kommen hinzu.

Wie man ausbleibenden Unterhalt einfordert und wann es Unterhaltsvorschuss gibt, beschreibt der Ratgeber Kindesunterhalt durchsetzen.

Passende Rechner

Weitere Ratgeber

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?

486 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 558 Euro von 6 bis 11 und 653 Euro von 12 bis 17 Jahren. Nach Abzug des halben Kindergelds von 129,50 Euro sind 356,50, 428,50 und 523,50 Euro im Monat zu zahlen.

Wie viel Unterhalt bekommt ein volljähriges Kind?

Lebt es bei einem Elternteil, gilt die vierte Altersstufe, mindestens 698 Euro abzüglich des vollen Kindergelds von 259 Euro. Beide Eltern zahlen anteilig nach ihrem Einkommen. Studierende mit eigener Wohnung haben in der Regel einen Bedarf von 990 Euro.

Ist die Düsseldorfer Tabelle verbindlich?

Sie hat keine Gesetzeskraft und ist eine Richtlinie. Alle Oberlandesgerichte wenden sie an, regeln Einzelfragen wie die Bereinigung des Einkommens aber teilweise in eigenen Leitlinien.

Was ist der Bedarfskontrollbetrag?

Ein Kontrollwert für die Verteilung des Einkommens. Bleibt dem Pflichtigen nach Abzug des Unterhalts weniger als dieser Betrag, kann der Unterhalt aus der nächst niedrigeren Gruppe angesetzt werden, deren Kontrollbetrag eingehalten wird.