Mehrwertsteuer berechnen: Formeln für Brutto, Netto und Steuerbetrag
Mehrwertsteuer ist die gebräuchliche Bezeichnung für die Umsatzsteuer. Zum Umrechnen zwischen Netto und Brutto genügen zwei Faktoren: 1,19 beim Satz von 19 Prozent und 1,07 beim Satz von 7 Prozent. Der Ratgeber zeigt die Formeln, rechnet Beispiele auf den Cent und erklärt Rundung, gemischte Rechnungen, Gastronomie und Kleinunternehmer.
Von Dirk Ulbrich, zuletzt geprüft am
Auf einen Blick
- Der Regelsatz der Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Satz 7 Prozent (§ 12 UStG).
- Vom Netto zum Brutto: Nettobetrag mal 1,19 oder mal 1,07. Vom Brutto zum Netto: Bruttobetrag geteilt durch 1,19 oder durch 1,07.
- Im Bruttobetrag stecken 15,97 Prozent (bei 19 Prozent) beziehungsweise 6,54 Prozent (bei 7 Prozent) Steuer.
- Seit 2026 gilt für Speisen in Restaurants 7 Prozent, für Getränke 19 Prozent.
- Kleinunternehmer mit höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr berechnen keine Umsatzsteuer (§ 19 UStG).
Stand: Oktober 2026. Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) §§ 12, 14, 19; § 33 UStDV; BMF-Schreiben vom 22.12.2025.
Die Steuersätze: 19, 7 und 0 Prozent
- 19 Prozent: Regelsatz für alle Lieferungen und Leistungen, für die nichts anderes bestimmt ist, etwa Kleidung, Elektronik, Handwerkerleistungen, Getränke und die meisten Dienstleistungen (§ 12 Abs. 1 UStG).
- 7 Prozent: die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, der öffentliche Nahverkehr, Übernachtungen in Hotels, Eintritt in Theater, Museen und Konzerte und seit 2026 Speisen in der Gastronomie (§ 12 Abs. 2 UStG).
- 0 Prozent: Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen samt Speicher auf oder in der Nähe von Wohngebäuden und bestimmten öffentlichen Gebäuden (§ 12 Abs. 3 UStG).
- Steuerfrei: zum Beispiel ärztliche Heilbehandlungen, Wohnungsmieten und Versicherungen. Hier fällt keine Umsatzsteuer an, eine Umrechnung entfällt.
Die Formeln für Netto, Brutto und Steuerbetrag
Der Bruttobetrag ist der Preis mit Steuer, der Nettobetrag der Preis ohne Steuer. Die Steuer wird auf den Nettobetrag berechnet. Der Bruttobetrag entspricht deshalb 119 Prozent des Nettobetrags bei 19 Prozent Steuer und 107 Prozent bei 7 Prozent Steuer. Daraus ergeben sich die Rechenwege:
- Netto zu Brutto: Netto mal 1,19 bei 19 Prozent, Netto mal 1,07 bei 7 Prozent.
- Brutto zu Netto: Brutto geteilt durch 1,19 bei 19 Prozent, Brutto geteilt durch 1,07 bei 7 Prozent.
- Steuerbetrag aus dem Netto: Netto mal 0,19 beziehungsweise mal 0,07.
- Steuerbetrag aus dem Brutto: Brutto minus Netto. In einem Schritt: Brutto mal 19 geteilt durch 119 beziehungsweise Brutto mal 7 geteilt durch 107.
Der Steueranteil am Bruttobetrag beträgt damit 15,97 Prozent bei 19 Prozent Steuer und 6,54 Prozent bei 7 Prozent Steuer. Die Sätze von 19 und 7 Prozent beziehen sich auf den Nettobetrag.
| Netto | Steuer 19 % | Brutto 19 % | Steuer 7 % | Brutto 7 % |
|---|---|---|---|---|
| 10,00 | 1,90 | 11,90 | 0,70 | 10,70 |
| 49,90 | 9,48 | 59,38 | 3,49 | 53,39 |
| 100,00 | 19,00 | 119,00 | 7,00 | 107,00 |
| 250,00 | 47,50 | 297,50 | 17,50 | 267,50 |
| 1.000,00 | 190,00 | 1.190,00 | 70,00 | 1.070,00 |
Die Steuer ist auf Cent gerundet, das Brutto ist Netto plus Steuer.
| Brutto | Netto 19 % | Steuer 19 % | Netto 7 % | Steuer 7 % |
|---|---|---|---|---|
| 10,00 | 8,40 | 1,60 | 9,35 | 0,65 |
| 59,90 | 50,34 | 9,56 | 55,98 | 3,92 |
| 119,00 | 100,00 | 19,00 | 111,21 | 7,79 |
| 250,00 | 210,08 | 39,92 | 233,64 | 16,36 |
| 1.000,00 | 840,34 | 159,66 | 934,58 | 65,42 |
Der Nettobetrag ist auf Cent gerundet, die Steuer ist der Rest zum Bruttobetrag.
Für beliebige Beträge und beide Richtungen rechnet der Mehrwertsteuer-Rechner.
Ein typischer Fehler: 19 Prozent vom Brutto abziehen
Viele ziehen vom Bruttobetrag einfach 19 Prozent ab oder multiplizieren mit 0,81. Das ergibt einen zu niedrigen Nettobetrag. Die 19 Prozent wurden auf den Nettobetrag berechnet, im Bruttobetrag machen sie nur 15,97 Prozent aus.
Beispiel: 238 Euro brutto bei 19 Prozent
Richtig: 238 Euro geteilt durch 1,19 ergibt 200,00 Euro netto, die Steuer beträgt 38,00 Euro. Falsch: 19 Prozent von 238 Euro sind 45,22 Euro, und 238 Euro minus 45,22 Euro ergibt 192,78 Euro. Der Nettobetrag liegt damit 7,22 Euro zu niedrig, die Steuer 7,22 Euro zu hoch.
Rechnung mit zwei Steuersätzen
Stehen auf einer Rechnung Posten mit 19 und mit 7 Prozent, wird jeder Posten mit seinem eigenen Satz gerechnet. Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag müssen getrennt ausgewiesen sein, für jeden Steuersatz einzeln (§ 14 Abs. 4 UStG). Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto genügen der Bruttobetrag und der Steuersatz (§ 33 UStDV).
Beispiel: ein Buch und ein Kopfhörer
Das Buch kostet 24,90 Euro (7 Prozent): 24,90 Euro geteilt durch 1,07 ergibt 23,27 Euro netto und 1,63 Euro Steuer. Der Kopfhörer kostet 59,90 Euro (19 Prozent): geteilt durch 1,19 ergibt 50,34 Euro netto und 9,56 Euro Steuer. Zusammen sind es 84,80 Euro brutto, 73,61 Euro netto und 11,19 Euro Steuer.
Wer die Gesamtsumme von 84,80 Euro nur durch 1,19 teilt, erhält 71,26 Euro netto und 13,54 Euro Steuer. Das sind 2,35 Euro Steuer zu viel, weil das Buch zu Unrecht mit 19 Prozent gerechnet wurde.
Rundung auf Cent
Alle Beträge werden auf Cent gerundet. Der Rechner auf alleshub.de geht so vor: Von Netto zu Brutto wird die Steuer auf den Nettobetrag berechnet und gerundet, das Brutto ist Netto plus Steuer. Von Brutto zu Netto wird der Nettobetrag gerundet, die Steuer ist der Rest zum Bruttobetrag. So ergeben Netto und Steuer zusammen immer genau das Brutto.
Beispiele für das Runden
19,99 Euro netto bei 19 Prozent: Die Steuer ist 3,7981 Euro, gerundet 3,80 Euro, das Brutto 23,79 Euro. 9,99 Euro brutto bei 19 Prozent: 9,99 Euro geteilt durch 1,19 ergibt 8,39496 Euro, gerundet 8,39 Euro netto, die Steuer ist der Rest von 1,60 Euro.
Bei mehreren Posten hängt das Ergebnis davon ab, wann gerundet wird. Drei Artikel zu je 1,99 Euro netto kosten bei 19 Prozent einzeln gerundet je 2,37 Euro brutto, zusammen 7,11 Euro. Rundet man erst die Summe von 5,97 Euro netto, sind es 7,10 Euro brutto. Der Rechner rundet jeden eingegebenen Betrag für sich, daher kann die Summe selbst addierter Einzelposten um einen Cent abweichen.
Gastronomie: 7 Prozent auf Speisen, 19 Prozent auf Getränke
Speisen in Restaurants, Cafés, Kantinen und beim Catering werden seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft mit 7 Prozent besteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Ausgenommen ist die Abgabe von Getränken, sie bleibt bei 19 Prozent. Ob vor Ort gegessen oder mitgenommen wird, spielt keine Rolle mehr. Eine Gaststättenrechnung hat daher zwei Steuersätze: Speisen für 36,00 Euro brutto enthalten 2,36 Euro Steuer, Getränke für 9,50 Euro brutto enthalten 1,52 Euro Steuer.
Gibt es für Speisen und Getränke zusammen einen einzigen Preis, etwa bei einem Buffet, muss der Betrieb den Preis aufteilen. Das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025 (Abschnitt 10.1 Abs. 12 UStAE) beanstandet es nicht, den Getränkeanteil mit 30 Prozent des Pauschalpreises anzusetzen. Das ist keine Pflicht, eine andere sachgerechte Aufteilung bleibt möglich.
Beispiel: Buffet für 25,00 Euro
Getränkeanteil 30 Prozent, also 7,50 Euro: 6,30 Euro netto und 1,20 Euro Steuer zu 19 Prozent. Speisenanteil 17,50 Euro: 16,36 Euro netto und 1,14 Euro Steuer zu 7 Prozent. Zusammen 2,34 Euro Steuer. Bei 19 Prozent auf den ganzen Preis wären es 3,99 Euro.
Die Aufteilung von Rechnungen und Pauschalpreisen rechnet der Gastro-Mehrwertsteuer-Rechner.
Kleinunternehmer: keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung
Kleinunternehmer mit höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr berechnen keine Umsatzsteuer (§ 19 UStG). Sie dürfen keine Steuer auf der Rechnung ausweisen und müssen auf die Befreiung hinweisen. Weist jemand trotzdem Steuer aus, schuldet er sie dem Finanzamt.
Dafür entfällt der Vorsteuerabzug: Die Umsatzsteuer, die in Einkäufen, Geräten und Material steckt, trägt der Kleinunternehmer selbst.
Ob die Umsätze unter den Grenzen bleiben, zeigt die Kleinunternehmer-Rechner.
Passende Rechner
- Mehrwertsteuerrechner - Brutto und Netto mit 19, 7 oder 0 Prozent Mehrwertsteuer berechnen.
- Gastro-Mehrwertsteuer-Rechner 2026 - Speisen 7 %, Getränke 19 %: Buffet und Pauschalpreise nach der 30-%-Regel aufteilen.
Häufige Fragen
Wie rechne ich 19 Prozent Mehrwertsteuer auf einen Nettobetrag auf?
Du multiplizierst den Nettobetrag mit 1,19. Aus 250 Euro netto werden 297,50 Euro brutto, davon sind 47,50 Euro Steuer. Bei 7 Prozent multiplizierst du mit 1,07.
Wie viel Mehrwertsteuer steckt in einem Bruttobetrag?
Teile den Bruttobetrag durch 1,19, das ergibt den Nettobetrag. Die Differenz ist die Steuer. In 119 Euro brutto stecken 100 Euro netto und 19 Euro Steuer. Bei 7 Prozent teilst du durch 1,07.
Warum darf ich vom Brutto nicht einfach 19 Prozent abziehen?
Die 19 Prozent sind auf den Nettobetrag berechnet und machen im Bruttobetrag nur 15,97 Prozent aus. Bei 238 Euro brutto ergibt der Abzug von 19 Prozent 192,78 Euro, richtig sind 200,00 Euro netto.
Welcher Steuersatz gilt im Restaurant?
Seit dem 1. Januar 2026 gelten für Speisen 7 Prozent und für Getränke 19 Prozent (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Bei Pauschalpreisen wird nicht beanstandet, den Getränkeanteil mit 30 Prozent des Preises anzusetzen.
Muss ein Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?
Nein. Wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro Umsatz hat, berechnet keine Umsatzsteuer und weist auf der Rechnung auf die Befreiung hin (§ 19 UStG).