Mehrwertsteuerrechner
Brutto und Netto mit 19, 7 oder 0 Prozent Mehrwertsteuer berechnen.
Mehrwertsteuer berechnen: von Netto auf Brutto aufschlagen oder herausrechnen, mit 19, 7 oder 0 Prozent oder eigenem Satz und mit Formeln.
Mehrwertsteuer richtig berechnen
Auf einen Blick
- Der Regelsatz der Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Satz 7 Prozent (§ 12 UStG).
- Vom Netto zum Brutto: Nettobetrag mal 1,19 oder mal 1,07.
- Vom Brutto zum Netto: Bruttobetrag geteilt durch 1,19 oder durch 1,07. Die Steuer macht dann 15,97 Prozent beziehungsweise 6,54 Prozent des Bruttobetrags aus.
- Seit 2026 gilt für Speisen in Restaurants und Cafés dauerhaft 7 Prozent, für Getränke weiter 19 Prozent.
- Für Photovoltaikanlagen samt Speicher an Wohngebäuden gilt seit 2023 ein Steuersatz von 0 Prozent.
Stand: Oktober 2026. Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) §§ 12, 14, 19; § 33 UStDV.
Die Formeln
| Rechnung | 19 % | 7 % |
|---|---|---|
| Netto → Brutto: Netto × | 1,19 | 1,07 |
| Brutto → Netto: Brutto ÷ | 1,19 | 1,07 |
| Brutto → Netto: Brutto × | 0,840336 | 0,934579 |
| Steuer aus dem Netto: Netto × | 0,19 | 0,07 |
| Steuer aus dem Brutto: Brutto × | 0,159664 | 0,065421 |
Der Steueranteil am Bruttobetrag ist 19 ÷ 119 beziehungsweise 7 ÷ 107.
Ein häufiger Fehler ist, vom Bruttobetrag einfach 19 Prozent abzuziehen. Das ergibt einen zu niedrigen Nettobetrag, weil die 19 Prozent auf den Nettobetrag berechnet wurden. Richtig ist die Division durch 1,19.
Beispiel: 500 Euro brutto
500 Euro ÷ 1,19 = 420,17 Euro netto. Die Mehrwertsteuer beträgt 79,83 Euro. Wer stattdessen 19 Prozent von 500 Euro abzieht, kommt auf 405 Euro und liegt um 15,17 Euro daneben.
Welcher Steuersatz gilt
- 19 Prozent: Regelsatz für alle Lieferungen und Leistungen, für die nichts anderes bestimmt ist, etwa Kleidung, Elektronik, Handwerkerleistungen, Getränke und die meisten Dienstleistungen.
- 7 Prozent: die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, auch digital, der öffentliche Nahverkehr, Übernachtungen in Hotels, Eintritt in Theater, Museen und Konzerte und seit 2026 Speisen in der Gastronomie.
- 0 Prozent: Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen samt Speicher auf oder in der Nähe von Wohngebäuden und bestimmten öffentlichen Gebäuden.
- Steuerfrei: zum Beispiel ärztliche Heilbehandlungen, Wohnungsmieten und Versicherungen. Hier wird keine Umsatzsteuer berechnet, der Anbieter kann aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Wie Speisen und Getränke in Restaurant, Café und beim Catering seit 2026 aufzuteilen sind, rechnet der Gastro-Mehrwertsteuer-Rechner.
Rechnungen und Kleinunternehmer
Eine Rechnung muss Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt ausweisen (§ 14 Abs. 4 UStG). Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto genügen der Bruttobetrag und der Steuersatz (§ 33 UStDV). Seit 2025 müssen Unternehmen untereinander schrittweise auf elektronische Rechnungen umstellen.
Kleinunternehmer mit höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr berechnen keine Umsatzsteuer (§ 19 UStG). Sie dürfen keine Steuer auf der Rechnung ausweisen und müssen auf die Befreiung hinweisen. Weist jemand trotzdem Steuer aus, schuldet er sie dem Finanzamt.
Ob die Umsätze unter den Grenzen bleiben, zeigt die Umsatzprognose für Kleinunternehmer.
Häufige Fragen
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Bruttobetrag geteilt durch 1,19 ergibt den Nettobetrag, die Differenz ist die Mehrwertsteuer. Von 119 Euro brutto sind 100 Euro netto und 19 Euro Steuer. Beim ermäßigten Satz teilt man durch 1,07.
Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent?
Für die Umsätze in § 12 Abs. 2 UStG, unter anderem die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, den Nahverkehr, Übernachtungen in Hotels und seit 2026 Speisen in Restaurants und Cafés. Getränke in der Gastronomie bleiben bei 19 Prozent.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
Es ist dieselbe Steuer. Im Gesetz heißt sie Umsatzsteuer, im Alltag Mehrwertsteuer. Unternehmen führen sie an das Finanzamt ab und ziehen die Steuer aus ihren eigenen Einkäufen als Vorsteuer wieder ab.
Wofür gilt der Steuersatz von 0 Prozent?
Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen samt Speicher auf oder in der Nähe von Wohngebäuden und bestimmten öffentlichen Gebäuden (§ 12 Abs. 3 UStG). Die Rechnung weist dann 0 Prozent aus, der Verkäufer behält trotzdem den Vorsteuerabzug.
Muss auf jeder Rechnung die Mehrwertsteuer stehen?
Ja, mit Steuersatz und Betrag (§ 14 UStG). Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto genügen Bruttobetrag und Steuersatz (§ 33 UStDV). Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und müssen auf die Steuerbefreiung hinweisen.