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Brutto-Netto-Rechner 2026

Nettolohn mit amtlicher Lohnsteuer 2026, Sozialabgaben und Kirchensteuer.

Brutto-Netto-Rechner 2026 nach dem amtlichen Programmablaufplan: Nettolohn mit Lohnsteuer und Sozialabgaben, alle Steuerklassen, Midijob und Minijob.

Vom Brutto zum Netto 2026

Auf einen Blick

  • Vom Bruttolohn gehen Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie rund 21 bis 22 Prozent Sozialabgaben ab.
  • Bei 3.000 Euro brutto im Monat bleiben 2026 in Steuerklasse I ohne Kinder und Kirchensteuer rund 2.054 Euro netto.
  • Der Arbeitnehmer zahlt 2026 die Hälfte von 14,6 Prozent Krankenversicherung plus den halben Zusatzbeitrag, 1,8 Prozent Pflegeversicherung, 9,3 Prozent Rentenversicherung und 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung.
  • Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung und 8.450 Euro für Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Solidaritätszuschlag fällt 2026 erst an, wenn die Lohnsteuer in Steuerklasse I über 20.350 Euro im Jahr liegt.

Stand: Oktober 2026. Quelle: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (BMF); Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026; §§ 20, 22 SGB IV; § 55 SGB XI.

Die Abzüge im Überblick

Sozialversicherungsbeiträge 2026
VersicherungSatz gesamtArbeitnehmerGrenze im Monat
Krankenversicherung14,6 % + Zusatzbeitrag7,3 % + halber Zusatzbeitrag5.812,50 €
Pflegeversicherung3,6 %1,8 %, Sachsen 2,3 %; kinderlos ab 23 + 0,6 %5.812,50 €
Rentenversicherung18,6 %9,3 %8.450 €
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %8.450 €

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen beträgt 2026 2,9 Prozent; jede Kasse legt ihren eigenen fest. Eltern zahlen ab dem zweiten Kind unter 25 je 0,25 Prozentpunkte weniger Pflegeversicherung, höchstens bis zum fünften Kind.

Die Lohnsteuer behält der Arbeitgeber jeden Monat nach dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums ein. Er rechnet den Monatslohn auf ein Jahr hoch, zieht Pauschbeträge und eine Vorsorgepauschale für die Sozialversicherung ab, wendet den Einkommensteuertarif an und teilt das Ergebnis wieder durch zwölf. Dieser Rechner verwendet denselben Plan, maschinell in den Browser übertragen.

Beispiel: 3.000 Euro brutto, Steuerklasse I

Ohne Kinder, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent. Lohnsteuer 293,08 Euro, Krankenversicherung 262,50 Euro, Pflegeversicherung 72 Euro mit Zuschlag für Kinderlose, Rentenversicherung 279 Euro, Arbeitslosenversicherung 39 Euro. Netto bleiben 2.054,42 Euro.

Die Steuerklassen

Steuerklassen nach § 38b EStG
KlasseFür wen
ILedige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende, Verwitwete ab dem übernächsten Jahr
IIAlleinerziehende mit Entlastungsbetrag von 4.260 Euro im Jahr, mehr ab dem zweiten Kind
IIIVerheiratete, wenn der Partner Klasse V hat oder nicht arbeitet
IVVerheiratete mit ähnlich hohem Einkommen, auch mit Faktor
VVerheiratete, deren Partner Klasse III hat
VIZweites und jedes weitere Arbeitsverhältnis

Die Steuerklasse verteilt nur den monatlichen Abzug. Die tatsächliche Jahressteuer ergibt sich aus der Steuererklärung; wer in Klasse III und V zu wenig Lohnsteuer gezahlt hat, muss eine Erklärung abgeben und gegebenenfalls nachzahlen.

Minijob und Übergangsbereich

Bis 603 Euro im Monat ist eine Beschäftigung ein Minijob. Der Arbeitnehmer zahlt dann nur 3,6 Prozent Rentenversicherung, sofern er sich nicht befreien lässt; die Lohnsteuer übernimmt in der Regel der Arbeitgeber pauschal. Zwischen 603,01 und 2.000 Euro liegt der Übergangsbereich: Die Beiträge des Arbeitnehmers werden aus einem verminderten Betrag berechnet und steigen erst bei 2.000 Euro auf den vollen Anteil (§ 20 Abs. 2a SGB IV).

Wie viele Stunden im Minijob zum Mindestlohn möglich sind, zeigt der Stundenlohnrechner.

Wie eine Abfindung versteuert wird, berechnet der Abfindungsrechner.

Häufige Fragen

Wie viel netto bleibt von 3.000 Euro brutto 2026?

In Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer rund 2.054 Euro im Monat. Davon gehen 293,08 Euro Lohnsteuer und 652,50 Euro Sozialversicherung ab, gerechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 2,9 Prozent.

Welche Abzüge gibt es vom Bruttolohn?

Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Sozialabgaben machen für Arbeitnehmer zusammen rund 21 bis 22 Prozent des Bruttolohns aus, bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen.

Wann wird Solidaritätszuschlag fällig?

Erst bei hohen Einkommen. 2026 fällt er an, wenn die Lohnsteuer im Jahr in Steuerklasse I mehr als 20.350 Euro beträgt, in Steuerklasse III mehr als das Doppelte. Darüber steigt er gleitend bis auf 5,5 Prozent der Lohnsteuer. Für die meisten Beschäftigten entfällt er.

Was ändert die Steuerklasse?

Sie bestimmt, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Bei Ehepaaren führt die Kombination III und V zu einem hohen Nettolohn beim Partner mit Klasse III und einem niedrigen bei Klasse V. Die Jahressteuer ändert sich dadurch nicht; Unterschiede gleicht die Steuererklärung aus.

Was ist ein Midijob?

Eine Beschäftigung mit einem Verdienst zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat. In diesem Übergangsbereich zahlen Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge, die mit dem Verdienst bis auf den vollen Anteil ansteigen. Die Lohnsteuer wird normal nach der Steuerklasse berechnet.