Stundenlohnrechner 2026
Stundenlohn aus dem Monatsgehalt und umgekehrt, mit Mindestlohn 2026 und 2027 und Minijob-Grenze.
Stundenlohn aus dem Monatsgehalt berechnen und umgekehrt, mit Prüfung gegen den Mindestlohn 2026 und 2027 und die Minijob-Grenze.
Stundenlohn, Mindestlohn und Minijob-Grenze
Auf einen Blick
- Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Stunde und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
- Bei 40 Stunden pro Woche ergibt der Mindestlohn 2026 ein Monatsgehalt von 2.409,33 Euro brutto, 2027 von 2.530,67 Euro.
- Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro und 2027 bei 633 Euro im Monat.
- Monatsstunden werden mit dem Faktor 13 ÷ 3 berechnet, rund 4,33 Wochen pro Monat.
- Von 603,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat liegt der Übergangsbereich mit verringerten Sozialversicherungsbeiträgen.
Stand: Oktober 2026. Quelle: §§ 1, 22 MiLoG; Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5); § 8 Abs. 1a, § 20 Abs. 2 SGB IV.
Vom Monatsgehalt zum Stundenlohn
Ein Monat hat im Schnitt 52 ÷ 12 = 4,33 Wochen. Die Monatsstunden sind deshalb die Wochenstunden mal 13 geteilt durch 3. Der Stundenlohn ist das Monatsgehalt geteilt durch diese Monatsstunden. Arbeitgeber und Gerichte rechnen ebenso, etwa wenn sie prüfen, ob ein festes Gehalt den Mindestlohn einhält.
| Stunden pro Woche | Stunden im Monat | Mindestlohn 2026 | Mindestlohn 2027 |
|---|---|---|---|
| 40 | 173,33 | 2.409,33 € | 2.530,67 € |
| 38,5 | 166,83 | 2.318,98 € | 2.435,77 € |
| 35 | 151,67 | 2.108,17 € | 2.214,33 € |
| 30 | 130,00 | 1.807,00 € | 1.898,00 € |
| 20 | 86,67 | 1.204,67 € | 1.265,33 € |
| 10 | 43,33 | 602,33 € | 632,67 € |
Monatslohn = Mindestlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3, gerundet auf Cent.
Beispiel: 3.000 Euro bei 40 Stunden
40 × 13 ÷ 3 = 173,33 Stunden im Monat. 3.000 Euro ÷ 173,33 Stunden = 17,31 Euro pro Stunde. Im Jahr sind das 36.000 Euro brutto.
Der Mindestlohn
Der Mindestlohn gilt für fast alle Beschäftigten, auch in Minijobs, in Teilzeit und für Saisonkräfte. Er wird von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen und von der Bundesregierung per Verordnung festgesetzt. Die aktuelle Verordnung legt ihn für 2026 auf 13,90 Euro und für 2027 auf 14,60 Euro fest.
Ausgenommen sind nach § 22 MiLoG Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Praktikanten in Orientierungs- und studienbegleitenden Praktika bis drei Monate, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung.
Maßgeblich ist jede tatsächlich gearbeitete Stunde. Bei einem festen Gehalt mit vielen Überstunden kann der Stundenlohn deshalb unter den Mindestlohn fallen, obwohl das Gehalt auf dem Papier ausreicht. Arbeitgeber in bestimmten Branchen und bei Minijobs müssen die Arbeitszeit aufzeichnen (§ 17 MiLoG).
Minijob und Übergangsbereich
Die Minijob-Grenze folgt dem Mindestlohn: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Das entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. 2026 liegt die Grenze bei 603 Euro, 2027 bei 633 Euro. Zum Mindestlohn sind 2026 höchstens 43,38 Stunden im Monat möglich, 2027 höchstens 43,35 Stunden.
Über der Minijob-Grenze bis 2.000 Euro im Monat liegt der Übergangsbereich, der Midijob. Die Beiträge der Beschäftigten zur Sozialversicherung beginnen dort niedrig und steigen bis 2.000 Euro auf den vollen Anteil. Rentenansprüche entstehen trotzdem aus dem vollen Verdienst (§ 20 Abs. 2 SGB IV).
Wie viele Urlaubstage bei wenigen Arbeitstagen pro Woche zustehen, berechnet der Urlaubsrechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Beide Werte stehen in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung.
Wie rechne ich mein Monatsgehalt in einen Stundenlohn um?
Monatsgehalt geteilt durch die Monatsstunden. Die Monatsstunden sind die Wochenstunden mal 13 geteilt durch 3, also etwa mal 4,33, weil ein Jahr 52 Wochen hat. Bei 40 Stunden pro Woche sind das 173,33 Stunden im Monat; 3.000 Euro brutto entsprechen dann 17,31 Euro pro Stunde.
Wie viel darf ich im Minijob 2026 verdienen?
Bis 603 Euro im Monat. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Zum Mindestlohn von 13,90 Euro sind das höchstens 43,38 Stunden im Monat. 2027 steigt die Grenze auf 633 Euro.
Wer hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn?
Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, Pflichtpraktikanten und Praktikanten in Orientierungspraktika bis drei Monate sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung (§ 22 MiLoG). Für Auszubildende gilt stattdessen eine eigene Mindestvergütung.
Was ist ein Midijob?
Eine Beschäftigung mit einem Verdienst über der Minijob-Grenze bis 2.000 Euro im Monat. In diesem Übergangsbereich zahlen Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge, die mit dem Verdienst bis auf den vollen Anteil ansteigen. Die Rentenansprüche werden trotzdem aus dem vollen Verdienst berechnet.