Urlaubsrechner
Urlaubsanspruch bei Teilzeit, Eintritt und Austritt nach dem Bundesurlaubsgesetz.
Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz berechnen: Mindesturlaub, Umrechnung bei Teilzeit, Teilurlaub bei Eintritt oder Austritt und Zusatzurlaub.
Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz
Auf einen Blick
- Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche, das sind 20 Arbeitstage bei einer Fünftagewoche (§ 3 BUrlG).
- Bei Teilzeit werden die Urlaubstage im Verhältnis der Arbeitstage umgerechnet: 30 Tage bei fünf Arbeitstagen entsprechen 18 Tagen bei drei Arbeitstagen pro Woche.
- Den vollen Jahresurlaub gibt es nach sechs Monaten Beschäftigung (§ 4 BUrlG); vorher steht ein Zwölftel je vollem Monat zu.
- Wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Jahresurlaub (§ 5 BUrlG).
- Schwerbehinderte Menschen haben fünf Arbeitstage Zusatzurlaub im Jahr (§ 208 SGB IX).
Stand: Oktober 2026. Quelle: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) §§ 3 bis 7; § 208 SGB IX; § 19 JArbSchG.
Gesetzlicher Mindesturlaub
Das Bundesurlaubsgesetz zählt in Werktagen, also allen Tagen außer Sonn- und Feiertagen. 24 Werktage entsprechen vier Wochen. Wer an fünf Tagen arbeitet, hat deshalb mindestens 20 Urlaubstage, bei vier Tagen 16 und bei drei Tagen 12. Die meisten Arbeits- und Tarifverträge sehen mehr vor, häufig 25 bis 30 Tage.
| Arbeitstage pro Woche | gesetzlicher Mindesturlaub | bei 30 Tagen laut Vertrag |
|---|---|---|
| 6 | 24 | 36 |
| 5 | 20 | 30 |
| 4 | 16 | 24 |
| 3 | 12 | 18 |
| 2 | 8 | 12 |
| 1 | 4 | 6 |
Die 30 Vertragstage beziehen sich auf eine Fünftagewoche. Die Urlaubsdauer beträgt in jeder Zeile vier beziehungsweise sechs Wochen.
Jugendliche haben mehr Urlaub: mindestens 30 Werktage, wenn sie zu Beginn des Jahres noch nicht 16 sind, 27 Werktage unter 17 und 25 Werktage unter 18 Jahren (§ 19 JArbSchG). Schwerbehinderte Menschen erhalten fünf Arbeitstage Zusatzurlaub, bei einer anderen Verteilung der Arbeitszeit entsprechend mehr oder weniger (§ 208 SGB IX).
Teilzeit und wechselnde Arbeitstage
Bei Teilzeit bleibt die Urlaubsdauer in Wochen gleich, die Zahl der Tage passt sich an: Urlaubstage geteilt durch die Arbeitstage einer Vollzeitwoche, mal die eigenen Arbeitstage. Wer weniger Stunden an fünf Tagen arbeitet, hat genauso viele Urlaubstage wie Beschäftigte in Vollzeit.
Beispiel: Teilzeit an drei Tagen
30 Urlaubstage bezogen auf die Fünftagewoche, gearbeitet wird montags, dienstags und mittwochs. 30 ÷ 5 × 3 = 18 Urlaubstage. Mit 18 freien Arbeitstagen ist die Beschäftigte sechs Wochen im Urlaub, genau wie ihre Kollegen in Vollzeit.
Ändert sich die Zahl der Arbeitstage während des Jahres, wird der Urlaub für die Zeiträume getrennt berechnet. Urlaub, der vor dem Wechsel in Teilzeit schon erworben war, darf dabei nicht gekürzt werden.
Eintritt und Austritt im Laufe des Jahres
Den vollen Urlaubsanspruch gibt es, sobald das Arbeitsverhältnis sechs Monate bestanden hat (§ 4 BUrlG). In drei Fällen steht nur Teilurlaub zu, ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat (§ 5 Abs. 1 BUrlG):
- Die Wartezeit von sechs Monaten wird im Kalenderjahr nicht mehr erfüllt, etwa bei einem Eintritt nach dem 1. Juli.
- Das Arbeitsverhältnis endet, bevor die Wartezeit erfüllt ist.
- Das Arbeitsverhältnis endet nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte des Jahres, also bis zum 30. Juni.
Volle Monate zählen ab dem Eintrittstag. Wer am 15. März anfängt, hat am 14. April den ersten vollen Monat. Ergibt die Rechnung einen Bruchteil von mindestens einem halben Tag, wird aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG).
Beispiel: Eintritt am 1. August
30 Urlaubstage im Jahr, Beginn am 1. August 2026. Die Wartezeit ist erst am 31. Januar 2027 erfüllt, für 2026 gibt es deshalb Teilurlaub: fünf volle Monate × 30 ÷ 12 = 12,5 Tage, aufgerundet 13 Urlaubstage.
Beispiel: Austritt am 31. August
Beschäftigt seit 2020, das Arbeitsverhältnis endet am 31. August 2026. Das liegt in der zweiten Jahreshälfte, also bleibt der volle Jahresurlaub von 30 Tagen. Die gesetzlichen 20 Tage sind geschützt. Den Mehrurlaub von 10 Tagen darf der Vertrag zeitanteilig kürzen; tut er das, stehen 26,67 Tage zu.
Damit beim Wechsel innerhalb eines Jahres kein doppelter Urlaub entsteht, wird Urlaub angerechnet, den der frühere Arbeitgeber schon gewährt hat (§ 6 BUrlG). Der alte Arbeitgeber muss dazu eine Urlaubsbescheinigung ausstellen.
Verfall, Übertragung und Abgeltung
- Urlaub ist im laufenden Jahr zu nehmen. Aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen wird er auf das Folgejahr übertragen und muss dann bis zum 31. März genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG).
- Verfallen kann Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig und konkret auf den Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen hat. So entscheidet das Bundesarbeitsgericht seit 2019.
- Wer lange krank ist und den Urlaub deshalb nicht nehmen kann, behält den gesetzlichen Urlaub bis 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres.
- Endet das Arbeitsverhältnis, wird nicht genommener Urlaub in Geld abgegolten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
Wann ein Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung endet, berechnet der Kündigungsfrist-Rechner.
Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?
Mindestens 24 Werktage im Jahr bei einer Sechstagewoche (§ 3 BUrlG). Bei einer Fünftagewoche sind das 20 Arbeitstage, also vier Wochen. Bei weniger Arbeitstagen verringert sich die Zahl entsprechend, die Dauer in Wochen bleibt gleich.
Wie wird der Urlaub bei Teilzeit berechnet?
Urlaubstage geteilt durch die Arbeitstage einer Vollzeitwoche, mal die eigenen Arbeitstage pro Woche. Wer an drei statt fünf Tagen arbeitet und 30 Tage Urlaub hat, bekommt 18 Urlaubstage. Das sind ebenfalls sechs Wochen.
Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich während des Jahres anfange oder aufhöre?
Ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, wenn die Wartezeit von sechs Monaten im Jahr nicht erfüllt wird oder wenn das Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte endet (§ 5 BUrlG). Endet es in der zweiten Jahreshälfte, bleibt der volle gesetzliche Jahresurlaub erhalten.
Werden halbe Urlaubstage aufgerundet?
Beim Teilurlaub ja: Ergibt die Zwölftelung einen Bruchteil von mindestens einem halben Tag, wird auf einen ganzen Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Kleinere Bruchteile bleiben erhalten und werden zum Beispiel stundenweise gewährt.
Verfällt Resturlaub am Jahresende?
Nur wenn der Arbeitgeber rechtzeitig und konkret auf den Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen hat. Dann verfällt er am 31. Dezember oder, wenn er übertragen wurde, am 31. März des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Ohne diesen Hinweis bleibt der Anspruch bestehen.