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Aktivrente-Rechner 2026

Bis 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei nach der Regelaltersgrenze: was wirklich bleibt.

Aktivrente 2026 berechnen: Steuerersparnis durch den Freibetrag von bis zu 2.000 Euro im Monat, mit Rente, Krankenkasse und allen Annahmen offengelegt.

Die Aktivrente genau gerechnet

Auf einen Blick

  • Seit 1. Januar 2026 bleibt Arbeitslohn bis 2.000 Euro im Monat, höchstens 24.000 Euro im Jahr, steuerfrei, wenn er für Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt wird (§ 3 Nr. 21 EStG).
  • Der Freibetrag gilt ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, unabhängig davon, ob schon Rente bezogen wird.
  • Der steuerfreie Lohn unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen auf den Lohn weiterhin an.
  • Selbstständige, Gewerbetreibende, Beamte und Minijobber erhalten die Aktivrente nicht.

Stand: 1. Januar 2026. Quelle: § 3 Nr. 21 EStG.

Was das Gesetz regelt

Seit dem 1. Januar 2026 bleibt Arbeitslohn bis 24.000 Euro im Jahr steuerfrei, wenn er für Arbeit ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt wird (§ 3 Nr. 21 EStG). Im Volksmund heißt das Aktivrente. Rechtlich ist es ein Freibetrag auf den Lohn. Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, sinkt der Jahresbetrag um ein Zwölftel, also um 2.000 Euro.

Die Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab (§ 235 SGB VI). Wer 1958 geboren ist, erreicht sie mit 66, Jahrgang 1959 mit 66 und 2 Monaten, 1960 mit 66 und 4 Monaten, 1961 mit 66 und 6 Monaten. Ab Jahrgang 1964 liegt sie bei 67. Ob man da schon Rente bezieht, spielt für den Freibetrag keine Rolle.

Geboren am 15. März 1960

Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten, also im Juli 2026. Der Freibetrag gilt ab dem Folgemonat, ab August. Für 2026 bleiben fünf Monate, steuerfrei sind damit höchstens 10.000 Euro Lohn. Ab 2027 gilt der volle Betrag von 24.000 Euro.

Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei

Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf den Lohn weiter an. Wer eine Altersvollrente bezieht, zahlt in der Krankenversicherung aber nur den ermäßigten Satz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag, je zur Hälfte mit dem Arbeitgeber, weil kein Anspruch auf Krankengeld mehr besteht. Eigene Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil zur Rentenversicherung trotzdem; das Gesetz knüpft die Steuerfreiheit sogar daran.

Wer nach der Regelaltersgrenze arbeitet, aber noch keine Rente bezieht, zahlt den vollen Krankenkassensatz von 14,6 Prozent und bleibt rentenversicherungspflichtig. Das kann sich lohnen, weil jeder weitere Beitragsmonat die spätere Rente erhöht, kostet aber zunächst netto.

Warum die Ersparnis kleiner ist als gedacht

Viele Rechner im Netz multiplizieren 2.000 Euro mit einem Steuersatz und kommen auf eindrucksvolle Zahlen. Drei Dinge kommen dabei zu kurz.

  • Von der gesetzlichen Rente ist nur der Besteuerungsanteil steuerpflichtig, bei Rentenbeginn 2025 sind das 83,5 Prozent. Der Rest ist ohnehin steuerfrei. Damit liegen das Einkommen und der Steuersatz niedriger, als wenn man die volle Rente ansetzt.
  • Wer vor Beginn des Jahres 64 geworden ist, bekommt auf den Arbeitslohn den Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG). Für den Jahrgang 1959 sind das 13,6 Prozent, höchstens 646 Euro. Er senkt die Steuer auf den Lohn auch ohne Aktivrente.
  • Kranken- und Pflegebeiträge, die auf steuerfreien Lohn entfallen, sind nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 2 EStG). Ein Teil der Ersparnis geht dadurch wieder verloren.

1.500 Euro Rente, 2.500 Euro Lohn

Rentenbeginn 2025, Jahrgang 1959, alleinstehend, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent. Ohne Aktivrente fallen im Jahr rund 6.496 Euro Einkommensteuer an, mit Aktivrente rund 670 Euro. Die Ersparnis liegt bei 5.826 Euro im Jahr, also gut 485 Euro im Monat. Bei 1.000 Euro Lohn statt 2.500 Euro sind es rund 1.916 Euro im Jahr, weil ein kleiner Lohn ohnehin nur wenig Steuer auslöst.

Ein Vorteil, der oft übersehen wird: Der steuerfreie Lohn unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Er erhöht also nicht den Steuersatz auf die Rente und die übrigen Einkünfte.

Lohnabrechnung, mehrere Jobs, Steuererklärung

Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag schon beim Lohnsteuerabzug, zeitanteilig für jeden Monat. Hat er das versäumt, ist das Geld nicht verloren: Über die Steuererklärung kommt die zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurück.

Wer zwei Jobs hat, bekommt den Freibetrag insgesamt nur einmal. Im zweiten Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI darf der Arbeitgeber ihn nur ansetzen, wenn der Beschäftigte bestätigt, dass er ihn nicht schon anderswo nutzt. Die Bestätigung kommt zum Lohnkonto.

Für wen die Aktivrente nicht gilt

  • Selbstständige und Gewerbetreibende: Der Freibetrag gilt nur für Arbeitslohn aus einer Beschäftigung.
  • Minijobs: Sie sind ausgenommen und werden meist ohnehin pauschal versteuert.
  • Pensionäre: Versorgungsbezüge aus dem Beamtenverhältnis sind kein begünstigter Arbeitslohn.
  • Einnahmen, die schon nach anderen Vorschriften steuerfrei sind, etwa über die Übungsleiterpauschale. Ein doppelter Freibetrag für denselben Euro ist ausgeschlossen.

Betriebsrenten, private Renten und Kapitalerträge berücksichtigt dieser Rechner nicht. Wer davon nennenswerte Beträge bezieht, hat ein höheres Einkommen und damit meist eine etwas höhere Ersparnis durch die Aktivrente, aber auch eine höhere Steuer insgesamt.

Häufige Fragen

Wer bekommt die Aktivrente?

Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten. Der Freibetrag gilt ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Ob man schon Rente bezieht, spielt dafür keine Rolle. Ausgenommen sind Selbstständige, Gewerbetreibende, Beamte und Minijobs.

Sind die 2.000 Euro auch sozialversicherungsfrei?

Nein. Die Aktivrente ist eine Steuerbefreiung. Kranken- und Pflegeversicherung werden weiter fällig. Wer eine Altersvollrente bezieht, zahlt keine eigenen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr und in der Krankenversicherung den ermäßigten Satz von 14,0 Prozent, weil kein Krankengeldanspruch besteht.

Was passiert mit dem Lohn über 2.000 Euro?

Er wird ganz normal versteuert, zusammen mit der Rente und allen anderen Einkünften. Steuerfrei sind höchstens 24.000 Euro im Jahr. Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, sinkt der Jahresbetrag um 2.000 Euro.

Erhöht die Aktivrente die Steuer auf meine Rente?

Nein. Der steuerfreie Lohn unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG nennt ihn nicht). Er verschiebt den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte also nicht nach oben.

Warum zeigt dieser Rechner weniger Ersparnis als andere?

Weil er drei Dinge berücksichtigt, die oft fehlen: Von der Rente ist nur der Besteuerungsanteil steuerpflichtig, der Altersentlastungsbetrag senkt die Steuer auf den Lohn ohnehin, und die Krankenkassenbeiträge auf den steuerfreien Lohn sind nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 2 EStG). Wer diese Punkte weglässt, rechnet die Ersparnis größer, als sie ist.