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Kleinunternehmer-Grenze prüfen (§ 19 UStG)

Prüfe die Kleinunternehmergrenze von 25.000 € nach § 19 UStG.

Prüfe kostenlos, ob du unter der Kleinunternehmergrenze von 25.000 Euro nach § 19 UStG bleibst. Inklusive Restpuffer und der 100.000-Euro-Obergrenze für das laufende Jahr.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Umsatz bei unterjähriger Gründung hochrechnen?

Nein, nicht mehr. Bis einschließlich 2024 war der Umsatz bei unterjähriger Gründung auf einen fiktiven Jahresumsatz umzurechnen. Mit der Neufassung des Paragrafen 19 UStG zum 1. Januar 2025 ist diese Regel entfallen. Maßgeblich ist seither der tatsächlich erzielte Gesamtumsatz.

Welche Umsatzgrenze gilt aktuell?

Seit 2025 liegt die Grenze für das vorangegangene Kalenderjahr bei 25.000 Euro; bis Ende 2024 waren es 22.000 Euro. Im laufenden Jahr darf der Umsatz 100.000 Euro nicht übersteigen.